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(Stand: April 2015)

§1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Sämtliche Leistungen und Lieferungen der Walter Perske GmbH (nachfolgend „Perske") erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen sowie in Ergänzung hierzu der vom ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. veröffentlichten Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektronindustrie („grüne Lieferbedingungen") in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung gültigen Fassung. Soweit die grünen Lieferbedingungen von den vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen abweichen, gehen die vorliegenden Bedingungen vor. Abweichende Bestimmungen, die zwischen dem Besteller und Perske individuell vereinbart werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abweichung von diesem Schriftformerfordernis.
  2. Sämtliche Angebote von Perske sind freibleibend. Der jeweilige Auftrag kommt erst zustande, wenn Perske dem Besteller die Auftragsübernahme schriftlich, per Telefax oder in Textform (per E-Mail) bestätigt.
  3. Für den Umfang der jeweiligen Lieferung oder Leistung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung von Perske maßgeblich.
  4. Nachträgliche Änderungswünsche oder Sonderwünsche des Bestellers, welche von Perske als Vertragsänderung akzeptiert werden, oder bei Erstellung des Angebotes nicht vorhersehbare Umstände berechtigen Perske, den vereinbarten Preis an die nachträglichen Änderungswünsche bzw. veränderten Umstände anzupassen. Der Besteller ist über die Preisanpassung zu unterrichten.

§2 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtigen bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller, unabhängig vom Rechtsgrund, Eigentum von Perske.
  2. Die Geltendmachung der Eigentumsvorbehaltsrechte von Perske ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen. Es verbleiben Perske vielmehr neben dem Anspruch auf Herausgabe des Eigentums alle Rechte aus dem Kaufvertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn.
  3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware widerruflich im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Der Besteller tritt Perske schon jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung aller Ansprüche nach § 2 Abs. (1). Auf Verlangen von Perske ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung an Dritte zwecks Zahlung an Perske bekanntzugeben und Perske die zur Geltendmachung der Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
  4. Dem Besteller ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden und mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für Perske. Perske wird unmittelbar Eigentümer der durch Verarbeitung oder Umbildung hergestellten Sache, und zwar entsprechend dem Wert der Lieferung. Die verarbeitete oder umgebildete Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen Perske nicht gehörenden Gegenständen steht Perske ein Miteigentumsrecht an den neuen Sachen in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Der Perske abgetretene Forderungsanteil hat den Vorrang vor den übrigen Forderungen. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Besteller auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber an Perske ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Für die Höhe der abgetretenen Forderung gilt § 2 Abs. (3) entsprechend.
  5. Perske verpflichtet sich, die Perske zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
  6. Zu anderen als den oben genannten Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen ist der Besteller nicht befugt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte ist der Besteller verpflichtet, auf das Eigentum von Perske hinzuweisen. Der Besteller hat Perske jede Beeinträchtigung der Rechte an den im Eigentum von Perske stehenden Gegenständen unverzüglich mitzuteilen.
  7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen ist Perske berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese beim Besteller abzuholen. Der Besteller hat dann kein Recht zum Besitz.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich etwaiger vereinbarter Zusatzleistungen wie Verpackung und Versand sowie zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 7 Tagen ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen, wenn nicht anderweitig vereinbart.

§4 Lieferung

  1. Lieferfristen und Liefertermine stellen ohne ausdrückliche schriftliche Abrede keine Fixtermine dar und berechtigen im Falle des Verzugs den Besteller nicht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne Nachfristsetzung.
  2. Teillieferungen sind, soweit dies im Einzelfall für den Besteller zumutbar ist, zulässig.
  3. Verpackungen können bei berechtigter Rücksendung zu 2/3 des hierfür berechneten Wertes wieder gutgeschrieben und mit künfti
gen Forderungen von Perske verrechnet werden.

§5 Versand

Sofern vereinbart wurde, dass die Waren versendet werden sollen, liegt die Auswahl des Transportunternehmens im Ermessen von Perske. Ansprüche wegen Transportschäden hat der Besteller unmittelbar gegen das beauftragte Transportunternehmen und innerhalb der hierfür vorgesehenen Fristen geltend zu machen.

§6 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht


Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen von Perske ist Mannheim. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mannheim. Perske hat jedoch auch das Recht, den Besteller an dem für ihn allgemeinen zuständigen Gerichtsstand zu verklagen. Auf sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Perske und dem Besteller ist das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Regeln des internationalen Privatrechts anwendbar.

 

Unsere Lieferbedingungen können Sie auch als PDF ansehen und speichern.

 

Um eine mechanische Überlastung der Welle und der Lagerung auszuschließen, ist die Belastbarkeit des Wellenendes auf zulässige Werte zu begrenzen.

Für eine schnelle Motorauswahl und Lastabschätzung wird ein vereinfachtes Belastungsmodell zugrunde gelegt, siehe Bild 1. Hierbei bilden die Radiallast, die Axiallast und die Entfernung des Lastangriffspunktes von der Motorfrontseite die Parameter, welche bei der Motorauswahl vom Anwender zu prüfen sind.

Für jede Motorgröße wird eine feste Axiallastgrenze vordefi niert und die zugehörigen Radiallastgrenzen in Abhängigkeit vom Wirkabstand „a" angegeben. Im Katalog sind die Werte für Lasten am Wellenende (a=L) bzw. auf der halben Aufspannlänge (a=0,5L) angegeben. Die Angaben gelten nur für die angegebenen Längen. Greifen Lasten außerhalb des Wellenendes an, ist eine separate Prüfung durch unsere Abteilung Technik ratsam.

Vereinfachtes Lastmodell. Fa = Axiallast, Fr = Radiallast.

Bild 1: Vereinfachtes Lastmodell. Fa = Axiallast, Fr = Radiallast.

Geltungsbereich

  • Die in der Tabelle angegebenen Radiallasten sind im Dauerbetrieb zulässig und enthalten eine mindestens 2-fache Sicherheit gegen Ermüdungsbruch der Welle.
  • Alle Angaben gelten nur für die in der Tabelle angegebenen Wellenenden bzw. Motormaßblätter.
  • Der Lastansatzpunkt muß sich innerhalb des Aufspannbereichs auf der Welle befi nden.
  • Die zulässigen Belastungen sind für eine erweiterte Lebensdauer von 15.000 Betriebsstunden der Lager nach DIN ISO 281 gerechnet. Bei besonders hochtourigen Antrieben gelten teilweise reduzierte Lagerlebensdauererwartungen von 8.000 bzw. 5.000 Betriebsstunden.
  • Die Masse der vom Kunden auf der Welle montierten Teile wird nicht berücksichtigt. Bei größeren Massen ist eine separate Prüfung anzuraten, um Probleme mit Biegeeigenfrequenzen zu vermeiden.
  • Die Angaben sind rechnerische Werte, keine verbindliche Aussage im Sinne einer zugesicherten Eigenschaft.
  • Der Berechnung liegt die Einbaulage in Bauform B3 zugrunde.

Grundsätzliche Empfehlungen

Werkzeuge oder sonstige auf der Welle zu montierende Kundenteile müssen als absolute Mindestanforderung einer Wuchtgüte von G6,3 nach DIN ISO 1940-1 entsprechen. In besonderen Fällen (große Werkzeugmasse, hohe Drehzahl) kann eine Auswuchtgüte von G2,5 oder besser notwendig sein.

Der Lastangriff auf der Welle sollte möglichst nah am Motor liegen, da hier das Lastaufnahmevermögen am höchsten ist. In der Praxis heißt dies, Werkzeuge oder andere von der Kundeseite zu montierende Teile möglichst kurz einzuspannen und schon in der Entwurfsphase auf der Welle möglichst nah an den Motor hin zu platzieren.

Typ Maßblatt Wellenende zulässige Radiallast Axiallast gültig bis
F_zul_(a=L) F_zul_(a=0,5L) Fa n =
KN 21.05 MS 151 ø14x30 PF 450 N 500 N 200 N 18.000 1/min
KN 22.08 MS 151 ø14x30 PF 350 N 550 N 200 N 18.000 1/min
KN 23.10 MS 151 ø14x30 PF 300 N 400 N 200 N 18.000 1/min
V 30.06 MS 132 ø14x30 PF 500 N 550 N 200 N 18.000 1/min
V 31.09 MS 132 ø14x30 PF 500 N 550 N 200 N 18.000 1/min
KR 35.1 MS 3746 ø14x30 PF 550 N 850 N 300 N 18.000 1/min
KR 35.3 MS 3746 ø14x30 PF 550 N 850 N 300 N 18.000 1/min
KR 35.5 MS 3746 ø14x30 PF 550 N 900 N 300 N 18.000 1/min
KR 35.7 MS 3746 ø14x30 PF 550 N 900 N 300 N 18.000 1/min
KR 35.9 MS 3746 ø14x30 PF 600 N 900 N 300 N 12.000 1/min
KR 35.1 D MS 3772 ø25x50 PF 1100 N 1200 N 300 N 18.000 1/min
KR 35.3 D MS 3772 ø25x50 PF 1000 N 1200 N 300 N 18.000 1/min
KR 35.5 D MS 3772 ø25x50 PF 750 N 1200 N 300 N 18.000 1/min
KR 35.7 D MS 3772 ø25x50 PF 650 N 1000 N 300 N 18.000 1/min
KR 35.9 D MS 3772 ø25x50 PF 500 N 800 N 300 N 12.000 1/min
V 50.09 MS 113 A ø22x50 PF 900 N 1000 N 300 N 18.000 1/min
KN 50.11 MS 170A ø22x50 PF 1100 N 1500 N 300 N 12.000 1/min
KN 51.14 MS 170A ø22x50 PF 850 N 1400 N 300 N 12.000 1/min
KN 52.16 MS 170A ø22x50 PF 750 N 1200 N 300 N 12.000 1/min
KN 50.11 D MS 4046 ø30x68 PF 1100 N 1700 N 300 N 12.000 1/min
KN 51.14 D MS 4046 ø30x68 PF 950 N 1600 N 300 N 12.000 1/min
KN 52.16 D MS 4046 ø30x68 PF 850 N 1400 N 300 N 12.000 1/min
V 60.11 MS 113 B ø22x50 PF 750 N 800 N 400 N 18.000 1/min
V 61.15 MS 113 B ø22x50 PF 750 N 850 N 400 N 18.000 1/min
KN 60.09 MS 170B ø24x50 PF 1100 N 1200 N 400 N 12.000 1/min
KN 61.13 MS 170B ø24x50 PF 1100 N 1200 N 400 N 12.000 1/min
KN 62.18 MS 170B ø24x50 PF 1200 N 1300 N 400 N 12.000 1/min
KN 60.09 D MS 171 ø30x70 PF 1300 N 1900 N 400 N 12.000 1/min
KN 61.13 D MS 171 ø30x70 PF 1300 N 2000 N 400 N 12.000 1/min
KN 62.18 D MS 171 ø30x70 PF 1300 N 2000 N 400 N 12.000 1/min
KC 70.12 MS 652-44 ø35x68 PF 2300 N 2500 N 600 N 9.000 1/min
KC 71.16 MS 652-44 ø35x68 PF 2400 N 2600 N 600 N 9.000 1/min
KC 71.20 MS 652-44 ø35x68 PF 2400 N 2600 N 600 N 9.000 1/min
KC 72.28 MS 652-44 ø35x68 PF 2500 N 2700 N 600 N 9.000 1/min
KC 70.12 D MS 182-5 ø35x70 PF 2400 N 2600 N 600 N 9.000 1/min
KC 71.16 D MS 182-5 ø35x70 PF 2500 N 2800 N 600 N 9.000 1/min
KC 71.20 D MS 182-5 ø35x70 PF 2500 N 2800 N 600 N 9.000 1/min
KC 72.28 D MS 182-5 ø35x70 PF 2500 N 2800 N 600 N 9.000 1/min
K 81.23 MS 630 A397 ø30x81 Flansch 2000 N 2900 N 800 N 6.000 1/min
K 82.27 MS 630 A397 ø30x81 Flansch 1900 N 2700 N 800 N 6.000 1/min
K 83.37 MS 630 A397 ø30x81 Flansch 1800 N 2400 N 800 N 6.000 1/min
K 81.23 D MS 630 A196 ø40x70 PF 2400 N 2600 N 800 N 6.000 1/min
K 82.27 D MS 630 A196 ø40x70 PF 2500 N 2600 N 800 N 6.000 1/min
K 83.37 D MS 630 A196 ø40x70 PF 2500 N 2700 N 800 N 6.000 1/min
K 91.31 MS 630 B130 ø40x93 Flansch 4100 N 5000 N 1000 N 6.000 1/min
K 93.38 MS 630 B130 ø40x93 Flansch 4000 N 5100 N 1000 N 6.000 1/min
K 110.24 MS 3954 ø60x117 Flansch 6400 N 7700 N 1500 N 6.000 1/min
K 111.31 MS 3954 ø60x117 Flansch 6000 N 7900 N 1500 N 6.000 1/min
K 112.38 MS 3954 ø60x117 Flansch 4500 N 8000 N 1500 N 6.000 1/min
K 113.50 MS 3954 ø60x117 Flansch 4200 N 8300 N 1500 N 6.000 1/min
K 140.38 MS 630 D62 ø80x140 Flansch 11600 N 12200 N 2500 N 5.000 1/min
K 141.50 MS 630 D62 ø80x140 Flansch 12000 N 12500 N 2500 N 5.000 1/min
K 160.50 D MS 3503 ø90x200 PF 13200 N 14200 N 4000 N 4.500 1/min
K 162.60 D MS 3503 ø90x200 PF 13500 N 14400 N 4000 N 4.500 1/min
K 200.50 D MS 4452 ø95x210 PF 13200 N 14200 N 4000 N 4.500 1/min
K 202.60 D MS 4452 ø95x210 PF 13400 N 14400 N 4000 N 4.500 1/min
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